Freie Gutachterwahl nach Unfall in Hanau
Was bedeutet freie Gutachterwahl?
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie selbst entscheiden, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet. Meldet sich die gegnerische Versicherung und bietet „ihren" Gutachter an, müssen Sie das nicht annehmen.
Warum Unabhängigkeit entscheidend ist
Ein von der Versicherung gestellter Gutachter steht in deren wirtschaftlichem Interesse – tendenziell niedrigere Schadenssummen. Ein unabhängiger Sachverständiger bewertet neutral und vollständig: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert.
So machen Sie Ihr Recht geltend
Beauftragen Sie direkt einen unabhängigen Sachverständigen in Hanau bzw. im Rhein-Main-Gebiet. Sie müssen nichts vorstrecken – bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie müssen den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nicht akzeptieren.
Warum ist ein unabhängiger Gutachter besser?
Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und nicht für die Versicherung. Das sichert Ihre Ansprüche – etwa bei Wertminderung und Nutzungsausfall – meist vollständiger ab.
Wer zahlt den selbst gewählten Gutachter?
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des von Ihnen beauftragten Sachverständigen.
Wie setze ich die freie Gutachterwahl durch?
Beauftragen Sie direkt einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens und teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie von Ihrer freien Gutachterwahl Gebrauch machen.
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